AGB

Impressum

Allgemeine Geschäftsbedingungen

I. Geltung

1. Die hier aufgeführten allgemeinen Liefer- und Geschäftsbedingungen (nachfolgend AGB genannt) gelten für alle von Susanne Elendt (nachfolgend Fotografin genannt) erbrachten Leistungen, Angebote und Lieferungen. Sie gelten als vereinbart, wenn ihnen nicht umgehend schriftlich widersprochen wird, spätestens jedoch bei Vertragsabschluss.

2. Die Vertragsparteien sind sich einig, dass ausschließlich die vorliegenden AGB der Fotografin gelten. Etwaige Geschäftsbedingungen des Kunden finden keine Anwendung. Nur wenn die Vertragsparteien abweichende Vereinbarungen getroffen und diese schriftlich niedergelegt haben, erlangen sie Gültigkeit und haben Vorrang vor den vorliegenden AGB.

3. Soweit keine abweichenden Vereinbarungen schriftlich getroffen wurden und/oder werden, gelten die AGB für denselben Kunden auch für alle zukünftigen Aufträge, Angebote, Lieferungen und Leistungen der Fotografin.

 

II. Urheberrechte, Nutzungsrechte

1. Bilder im Sinne dieser AGB sind alle von der Fotografin erstellten Produkte unabhängig von ihrer technischen Form und dem Medium, mit welchem sie erstellt wurden oder vorliegen.

2. Der Kunde erkennt an, dass es sich beim von der Fotografin gelieferten Bildmaterial um urheberrechtlich geschützte Werke im Sinne von § 2 Urheberrechtsgesetz handelt. Urheberrechte stehen der Fotografin nach Maßgabe des Urheberrechtsgesetzes zu und sind nicht übertragbar. Vorschläge des Kunden oder sonstiger Mitarbeiter begründen kein Miturheberrecht.

3. Die Fotografin überträgt jeweils ein einfaches Nutzungsrecht an den Bildern auf den Kunden. Dieses beinhaltet die private, nichtkommerzielle Nutzung. Eine Veröffentlichung der Bilddateien in der hochwertig bearbeiteten Endversion ist im nichtkommerziellen und wettbewerbsfreien Bereich möglich, gern mit einem Hinweis auf die Fotografin bzw. deren Verlinkung. Eine Teilnahme des Bildes an Wettbewerben durch den Kunden oder Dritte bedarf der ausdrücklichen schriftlichen Genehmigung durch die Fotografin. Die Weitergabe von Nutzungsrechten an Dritte ist grundsätzlich nicht gestattet und bedarf ggf. der schriftlichen Genehmigung durch die Fotografin. Die Nutzungsrechte gehen erst nach vollständiger Bezahlung des vereinbarten Honorars auf den Kunden über. Ein Verstoß gegen diese Bestimmungen berechtigt die Fotografin, eine Vertragsstrafe mindestens in Höhe des doppelten vereinbarten Honorars zu verlangen.

4. Werden Dateien, Bilder, Entwürfe etc. kommerziell bzw. gewerblich anstatt ausschließlich privat genutzt, so ist der Kunde verpflichtet, eine Vergütung für die zusätzliche Nutzung zu zahlen.

5. Gewerbliche oder ausschließliche Nutzungsrechte sowie medienbezogene oder räumliche Exklusivrechte oder Sperrfristen müssen gesondert und schriftlich vereinbart werden und bedingen einen individuell vereinbarten Aufschlag auf das jeweilige Grundhonorar, es sei denn, es wird schriftlich anderes vereinbart.

6. Die Fotografin ist von Referenzen abhängig, welche sie zur Eigenwerbung veröffentlichen darf. Der Kunde räumt der Fotografin das Recht ein, Bilder, auf denen ausschließlich Tiere abgebildet sind, uneingeschränkt als Präsentation der eigenen Arbeit sowie zur Einreichung bei Wettbewerben und kommerziell zu nutzen. Wünscht der Kunde keine solche Nutzung, wird ein Aufschlag in Höhe von 50 Prozent der Auftragssumme fällig. Sind Menschen bzw. der Kunde auf dem Bild erkennbar abgebildet, erfolgt eine solche Verwendung durch die Fotografin ausschließlich nach ausdrücklicher Zustimmung der Abgebildeten bzw. des Kunden.

 

III. Bildnis- bzw. Persönlichkeitsrecht

1. Personen, die auf Bildmaterial als Beiwerk erscheinen, haben keinerlei Anspruch auf Schadensersatz oder Honorierung, solange diese nur die Lebendigkeit der Gesamtdarstellung beiläufig erhöhen, nur bei Gelegenheit erscheinen und nicht aus der Anonymität herausgehoben werden. Die anwesenden Personen müssen vom Kunden darüber informiert werden, dass sie evtl. auf Fotos dargestellt sind, die veröffentlicht werden. Die Fotografin übernimmt keine Haftung für die Verletzung von Rechten abgebildeter Personen oder Objekte, es sei denn, es wird ein entsprechend unterzeichnetes Release-Formular beigefügt.

 

IV. Buchung, Stornierung und Terminverschiebung

1. Im Rahmen eines kostenlosen Vorgesprächs werden die Wünsche des Kunden sondiert und ihm individuell darauf abgestimmte Angebote und Kostenvoranschläge unterbreitet. Soweit nicht anders vereinbart, ist die Fotografin zwei Wochen lang nach deren schriftlicher Übermittlung an die Angebotspreise gebunden.

2. Die Buchung von Angeboten, Lieferungen und Leistungen ist nach dem Erhalt der schriftlichen Auftragsbestätigung und deren Bestätigung durch den Kunden (eine eindeutige Bestätigung z. B. via Fax, E-Mail, Messenger, WhatsApp und SMS oder die Überweisung des vereinbarten Vertrags zählen dazu) verbindlich. Insofern kann der Vertrag auch ohne handschriftliche Unterschrift zustande kommen.

3. Der Kunde erklärt sich damit einverstanden, Rechnungen ggf. auch per E-Mail zu erhalten; in diesem Fall entfällt der Postversand.

4. Fällige Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen ohne Abzug zu zahlen. Der Kunde gerät in Verzug, wenn er fällige Rechnungen nicht spätestens 30 Tage nach Zugang einer Rechnung oder gleichwertigen Zahlungsaufforderung bzw. der Fälligkeit einer Ratenzahlung begleicht.

5. Vereinbarte Termine sind für beide Seiten verbindlich. Kann ein Vertragspartner einen Termin nicht einhalten oder möchte den Vertrag stornieren, so ist dieser verpflichtet, den anderen Vertragspartner baldmöglichst hiervon in Kenntnis zu setzen.

6. Kann der Kunde aus wichtigen, ihn selbst und/oder die zu Portraitierenden direkt betreffenden Gründen (Krankheit, Unfall, höhere Gewalt) den vereinbarten Termin nicht wahrnehmen, kann dies nachweisen und hat die Fotografin baldmöglichst darüber informiert, wird ihm die Option eingeräumt, einmalig kostenfrei einen Ersatztermin in Anspruch zu nehmen. Bei wiederholtem Verschieben werden regulär 30,00 Euro Ausfallhonorar für jedes weitere Verschieben berechnet.

7. Kommt ein Termin aus Gründen nicht zustande, die nicht wetterbedingt oder von der Fotografin zu vertreten sind, hat die Fotografin das Recht, die Anzahlung als Ausfallhonorar einzubehalten oder ein angemessenes Ausfallhonorar in Rechnung zu stellen. Das Ausfallhonorar beträgt:

50 Prozent der vereinbarten Gesamtsumme bei Absage bis zu einem Tag vor dem Termin;

75 Prozent der vereinbarten Gesamtsumme bei Absage innerhalb von 24 Stunden vor dem Termin;

100 Prozent der vereinbarten Gesamtsumme bei Nichtabsage und -einhaltung des Termins.

Maßgeblich ist dafür der Zeitpunkt des Eingangs der schriftlichen Stornierung bei der Fotografin. Etwaige, bis zur Absage bereits entstandenen Nebenkosten der Bildproduktion (z. B. Genehmigungen, gesondert vereinbarte Reisekosten, Locationbuchungen) müssen in vollem Umfang vom Kunden getragen werden.

8. Die Fotografin ist berechtigt, aus wichtigen Gründen (z. B. Krankheit, Unfall, höhere Gewalt, für das Shooting unpassendes Wetter) den Termin abzusagen und/oder zu verschieben. Der Kunde wird hiervon baldmöglichst telefonisch, per E-Mail, SMS, WhatsApp oder Messenger informiert. Ein weitergehender Schadenersatz- oder Minderungsanspruch (z. B. Erstattung von Reise-, Verpflegungs- und Pensionskosten) ist ausgeschlossen.

 

V. Honorar, Vergütung, Fälligkeit

1. Für die Erstellung der Bilder wird ein Honorar vornehmlich in Form eines Paketpreises oder einer vereinbarten Pauschale (für kommerzielle Zwecke möglicherweise als Stunden- bzw. Tagessatz) in Rechnung gestellt. Gegenüber Endverbrauchern weist die Fotografin die Endpreise ohne Mehrwertsteuer aus, da sie nach Kleinunternehmerregelung § 19 UStG nicht umsatzsteuerpflichtig ist. In den Paket- bzw. Pauschalpreisen sind auch die Material- und Versandkosten für die vereinbarten Leistungen (z. B. Anzahl und Ausführung der Bilder) sowie die Fahrtkosten der ersten 50 Kilometer ab 99092 Erfurt enthalten (Ausnahme Paket Tagesausflug: Hier sind die Fahrtkosten innerhalb Thüringens inklusive). Wenn nicht anders angegeben, verstehen sich alle Preise in Euro und gelten nur für den vorliegenden Vertrag.

2. Für alle nicht ausdrücklich im Vertrag geregelten bzw. im Paket enthaltenen Leistungen können für den Kunden zusätzliche Kosten entstehen, die ggf. gesondert berechnet werden, beispielsweise Fahrtkosten ab dem 51. Kilometer (0,80 €/km), wenn nach Vertragsabschluss zusätzliche Bilder oder Bildprodukte bestellt werden oder für Sonderwünsche des Kunden in Hinsicht auf Requisiten oder Shootingort (z. B. Gebühren für Genehmigungen, Mietpreise).

3. Muss für die Vertragserfüllung die Leistung eines Dritten in Anspruch genommen oder ein sonstiger Vertrag mit Dritten abgeschlossen werden, ist die Fotografin bevollmächtigt, die entsprechenden Verpflichtungen im Namen des Kunden einzugehen und ihm – sofern nichts anderes vereinbart – in Rechnung zu stellen.

4. Das vertraglich festgesetzte Honorar ist im Normalfall vollständig vor der Leistungserbringung (z. B. Shooting, Lieferung von Gutscheinen, Bildern und Fotoprodukten) per Überweisung zu zahlen. In Ausnahmefällen kann vereinbart werden, dass das Honorar spätestens am Tag der Leistungserbringung, des Shootings bzw. der Lieferung in bar beglichen wird. Hierbei ist zu beachten, dass das Shooting bzw. die Leistungserbringung nur erfolgt, wenn das Honorar zuvor vollständig bezahlt wurde. Andernfalls findet kein Shooting oder eine andere Form der Leistungserbringung statt und die Fotografin kann dem Kunden eine angemessene Entschädigung und/oder bis zu 100 Prozent des vereinbarten Gesamthonorars als Ausfallhonorar in Rechnung stellen.

5. Bis zur vollständigen Bezahlung (z. B. im Falle von Bildnachbestellungen) bleiben die Bilder Eigentum der Fotografin. Ist der Kunde mit einer Zahlung ganz oder teilweise in Verzug, so ist er nicht berechtigt, über die erbrachten Leistungen zu verfügen. Kommt der Kunde seiner Zahlungspflicht innerhalb des Fälligkeitstermins nicht nach, so ist die Fotografin dazu berechtigt, einen Verzugszins in Höhe von 5 % des Rechnungsbetrages dem Kunden gegenüber geltend zu machen. Bei erfolglosen Mahnungen behält sich die Fotografin das Recht vor, ein Inkasso- bzw. Mahnverfahren einzuleiten.

 

VI. Überlassenes Bildmaterial (analog und digital)

1. Die AGB gelten für jegliches dem Kunden überlassenes Bildmaterial, unabhängig von der Schaffensstufe oder der technischen Form. Sie gelten insbesondere auch für elektronisches oder digital übermitteltes Bildmaterial.

2. Jegliches unbearbeitetes und (noch) nicht abschließend bearbeitete Bild (z. B. Bilder in einer Online-Galerie zur Auswahl der Bilder) darf in keiner Weise veröffentlicht werden. Die Abgabe von unbearbeiteten, digitalen Rohdaten (z. B. RAW) ist ausgeschlossen.

3. Sofern sich der Kunde verpflichtet hat, der Fotografin im Rahmen der Vertragsdurchführung Materialien (Bild, Ton, Text) zu beschaffen, hat der Kunde diese in einem gängigen, unmittelbar verwertbaren, möglichst digitalen Format zur Verfügung zu stellen. Der Kunde stellt sicher, dass die Fotografin die zur Durchführung der vereinbarten Leistungen erforderlichen Rechte an den Materialien erhält. Sollte er entgegen dieser Versicherung nicht zur Verwendung berechtigt sein oder sollten die Vorlagen nicht frei von Rechten Dritter sein, stellt der Kunde die Fotografin von allen Ersatzansprüchen Dritter frei. Wünscht der Kunde während der Produktion Änderungen, so hat er die Mehrkosten zu tragen.

4. Vorbehaltlich einer anderweitigen Regelung werden die Bilder, die dem Kunden zur Auswahl bzw. Abnahme während der Bildpräsentation gezeigt werden, durch die Fotografin vorausgewählt. Daraus darf der Kunde seine Auswahl treffen.

5. Dem Kunden ist der Stil bzw. die Bildsprache der Fotografin bekannt (https://www.herztierfotografie.de), z. B. weisen die Bilder häufig eine geringe Schärfentiefe auf, auch werden z. B. Bildausschnitt, Farben, Helligkeiten, Kontraste und/oder einzelne Bildelemente häufig nachträglich geändert. Diesbezügliche Reklamationen sind ausgeschlossen, die Fotografin ist bezüglich der Bildauffassung sowie der künstlerisch-technischen Gestaltung frei.

6. Anderweitige Reklamationen und Beanstandungen müssen innerhalb von drei Tagen nach Empfang bei der Fotografin eingegangen sein, anderenfalls gilt das Bildmaterial als ordnungsgemäß, vertragsgemäß und mängelfrei abgenommen. Etwaige berechtigte Mängel werden stets von der Fotografin selbst korrigiert, ohne dass dafür zusätzliche Kosten für den Kunden anfallen. Der Kunde hat kein Recht, durch Dritte (z. B. eine andere Agentur oder ein anderer Dienstleister) Ausbesserungen, Erweiterungen oder den gesamten Auftrag ausführen zu lassen und diese der Fotografin in Rechnung zu stellen.

7. Ab dem Zeitpunkt der ordnungsgemäßen Lieferung des Bildmaterials ist der Kunde für dessen sachgemäße Verwendung sowie bei Bilddateien für die Erstellung von Sicherungskopien in geeigneter Form verantwortlich. Die Aufbewahrung der digitalen Bilddateien durch die Fotografin ist nicht Teil des Vertrags und erfolgt demnach ohne Gewähr auf freiwilliger Basis, in der Regel für eine Dauer von mindestens zwei Jahren ab der Erstellung der Bilder.

8. Die Fotografin liefert ihre Arbeiten in der Regel bis spätestens acht Wochen nach dem Shooting aus. Liefertermine für Bilder sind nur dann verbindlich, wenn sie schriftlich von der Fotografin bestätigt worden sind. Die Fotografin haftet für eine Fristüberschreitung nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Lieferverzögerungen, die durch unrichtige, unvollständige oder nachträglich geänderte Angaben und Informationen seitens des Kunden entstehen, führen nicht zum Verzug der Fotografin; daraus resultierende Mehrkosten trägt der Kunde. Durch ausstehende Abnahmeschritte des Kunden bedingte Verzögerungen sowie Verzögerungen durch höhere Gewalt, Krankheit oder in die Vertragserfüllung involvierte Dritte (z. B. Dienstleister für Fotoprodukte) stellen keinen Reklamationsgrund dar.

9. Die Art und Weise der Übermittlung der Bilder kann die Fotografin bestimmen, wenn nichts anderes schriftlich vereinbart wurde. Bei Aufträgen, die mehrere Einheiten oder Teile umfassen, ist die Fotografin berechtigt, Teillieferungen durchzuführen bzw. Teilrechnungen zu erstellen.

10. Bei Reproduktionen, Nachbestellungen, Vergrößerungen und Verkleinerungen können sich z. B. aus technischen oder produktionsbedingten Gründen leichte Helligkeits-, Schärfe- und Farbdifferenzen gegenüber der Vorlage oder den Erstbildern ergeben. Dies ist kein Fehler des Werkes bzw. seitens der Fotografin und berechtigt nicht zu einer Reklamation.

 

VII. Vertragsstrafe, Schadensersatz

1. Bei jeglicher unberechtigten (ohne Zustimmung der Fotografin erfolgten) Nutzung, Verwendung, Wiedergabe oder Weitergabe des Bildmaterials ist eine Vertragsstrafe in Höhe von mindestens 200 Prozent des Gesamthonorars zu zahlen, vorbehaltlich weitergehender Schadensersatzansprüche.

 

VIII. Haftung, vorzeitige Shooting- bzw. Vertragsbeendigungen

1. Jedes Shooting erfolgt auf eigene Gefahr. Die Fotografin haftet für Schäden an Tieren, Menschen oder Objekten nur, wenn diese direkt durch vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handeln der Fotografin herbeigeführt wurden. Für die Verletzung von Pflichten, die nicht in unmittelbarem Zusammenhang mit wesentlichen Vertragspflichten stehen, haftet die Fotografin für sich und ihre Erfüllungsgehilfen nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.

2. Für Schäden an Aufnahmeobjekten, Vorlagen, Filmen, Displays, Layouts, Negativen oder Daten haftet die Fotografin nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Bei einem Verlust oder einer Beschädigung von Bildern, Negativen oder digitalen Medien beschränkt sich die Ersatzpflicht auf die Erstellung neuer Aufnahmen oder die Rückerstattung der geleisteten Anzahlung bzw. Rechnungssumme. Weitere Ansprüche bestehen nicht.

3. Die Fotografin haftet für die Lichtbeständigkeit und Dauerhaftigkeit der Lichtbilder nur im Rahmen der Garantieleistungen der Hersteller des Fotomaterials.

4. Für die Datenspeicherung verwendet die Fotografin Speichermedien, die innerhalb der Garantie des Herstellers als einwandfrei deklariert sind. Für Schäden, die durch die Übertragung der gelieferten Daten in elektronischen Geräten des Kunden entstehen, leistet die Fotografin keinen Ersatz.

5. Die Fotografin haftet nicht, wenn ein Shooting aufgrund höherer Gewalt (z. B. Wetter) abgebrochen werden muss. Insofern bis zu diesem Zeitpunkt nicht genügend zufriedenstellende Bildergebnisse entstanden, um den Vertrag dennoch zu erfüllen, werden dem Kunden mindestens zwei Optionen angeboten: Er kann unter Beibehaltung der ursprünglichen Vertragsbedingungen ohne zusätzliche Kosten einen Ersatztermin in Anspruch nehmen oder aber den Vertrag komplett stornieren, in dem Fall muss der Kunde nur die Kosten erstatten, die der Fotografin bis zu diesem Zeitpunkt zur Erfüllung der vertraglichen Leistungen tatsächlich angefallen sind.

6. Die Fotografin behält es sich ausdrücklich vor, ein Shooting abzubrechen, wenn ein Tier währenddessen körperlich oder seelisch misshandelt oder massiv unter Druck gesetzt wird, insbesondere wenn dies trotz entsprechender Hinweise seitens der Fotografin fortgesetzt wird. Ein solches Verhalten berechtigt die Fotografin zur sofortigen außerordentlichen Kündigung des Vertrags, weitere Leistungen werden nicht erbracht. In diesem Fall muss der Kunde die Kosten erstatten, die der Fotografin bis zu diesem Zeitpunkt zur Vertragserfüllung entstanden sind; ggf. kann die Fotografin vom Kunden bereits geleistete Zahlungen damit verrechnen. Die Fotografin haftet in diesem Fall nicht für Kosten, die dem Kunden ggf. im Zusammenhang mit dem Vertrag und der Wahrnehmung des Termins entstanden sind. Ein weitergehender Schadenersatz- oder Minderungsanspruch des Kunden (z. B. Erstattung von Reise-, Verpflegungs- und Pensionskosten) ist ausgeschlossen.

7. Für die Sicherheit der Tiere trägt allein deren Besitzer bzw. dessen Bevollmächtigter die Verantwortung; er kann seine Tiere am besten einschätzen und muss unter absoluter Priorität der Sicherheit abwägen, ob Vorschläge der Fotografin (z. B. Ableinen, Einnehmen erhöhter Positionen) in der jeweiligen Situation umsetzbar sind. Die Fotografin übernimmt keine Haftung für Schäden an Tieren, Menschen oder Objekten, die durch die Tiere (z. B. infolge einer unzureichenden Sicherung der Tiere) entstanden sind.

8. Der Besitzer der Tiere bzw. dessen Bevollmächtigter haftet für sämtliche von seinen Tieren verursachten Schäden an Leib, Eigentum und Material der Fotografin und ihrer Erfüllungsgehilfen (bei Krankheit auch Verdienstausfall). Aus diesem Grund sollten alle Tiere, die an einem Shooting der Fotografin teilnehmen, eine gültige Haftpflichtversicherung besitzen.

9. Das Verhalten von Tieren ist nicht immer berechenbar oder beeinflussbar. Daher wird keine Garantie dafür gegeben, dass bestimmte Aufnahmen oder Motive, wie vom Kunden erwünscht, geliefert werden können. Eine Preisminderung ist für diesen Fall leider ausgeschlossen.

 

IX. Gutscheine

1. Eine vollständige oder teilweise Barauszahlung eines Gutscheins ist nicht möglich.

2. Die Geltungsdauer (begrenzt durch ein konkretes Datum) und der Geltungsbereich (Wert und/oder Leistung bzw. Paketangebot) sind auf diesem vermerkt; entsprechende Konditionen können zuvor erfragt und individuell angepasst werden. In der Gutscheinrechnung werden alle vereinbarten Leistungen einzeln aufgeführt.

 

X. Datenschutz

1. Die Fotografin bearbeitet personenbezogene Daten unter Einhaltung der anwendbaren gesetzlichen Datenschutzvorschriften. Die Daten (z. B. Name, Adresse, E-Mail-Adresse oder Telefonnummer) werden von der Fotografin in dem für die Begründung, Ausgestaltung oder Änderung des Vertragsverhältnisses erforderlichen Umfang im automatisierten Verfahren erhoben, verarbeitet und genutzt.

2. Die Fotografin ist berechtigt, diese Daten an beauftragte Dritte (z. B. Dienstleister für Fotoprodukte, Steuerberater, Rechtsanwalt oder Inkasso-Dienstleister) zu übermitteln, soweit dies notwendig ist, damit die geschlossenen Verträge erfüllt werden können. Sofern dies zur Klärung oder Erfüllung des hier geschlossenen Vertrages notwendig ist, erklärt sich der Kunde damit einverstanden, dass diese den Kontakt zum Kunden per E-Mail und/oder Telefon aufnehmen dürfen.

3. Solange der Kunde nicht widerspricht, ist die Fotografin darüber hinaus berechtigt, die erhaltenen Daten zur Beratung des Kunden, zur Übersendung von Eigenwerbung, für interne Auswertungen bezüglich der Kundenzielgruppe und zur bedarfsgerechten Gestaltung von Angeboten zu erheben, zu verarbeiten und zu nutzen. Diese Einwilligung kann vom Kunden jederzeit ohne Angabe von Gründen widerrufen werden. Hierzu genügt eine kurze E-Mail an info@herztierfotografie.de

 

XI. Sonstiges

1. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland als vereinbart, und zwar auch bei Lieferungen ins Ausland.

2. Nebenabreden zum Vertrag oder zu diesen AGB bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.

3. Die etwaige Nichtigkeit bzw. Unwirksamkeit einer oder mehrerer Bestimmungen dieser AGB berührt nicht die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen. Die Vertragsparteien verpflichten sich, die ungültige Bestimmung durch eine sinnentsprechende wirksame Bestimmung zu ersetzen, die der angestrebten Regelung wirtschaftlich und juristisch am nächsten kommt.

4. Während eines Termins ist das Fotografieren und Filmen durch den Kunden, Gäste des Kunden oder Mitbewerber nicht gestattet, es sei denn, es wird ausdrücklich etwas anderes vereinbart.

5. Diese AGB gelten ab dem 05.06.2023.

 

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